Rechtliches

1. Verantwortung für Schäden durch den Einsatz landwirtschaftlicher Maschinen

Grundsätzlich gilt auch beim Einsatz landwirtschaftlicher Maschinen das Verursacherprinzip. Daher ist der Landwirt bzw. der Maschinenführer auch für die Schäden nach § 1 Tierschutzgesetz verantwortlich. Dieser Paragraf bestimmt, dass niemand ohne vernünftigen Grund, Tieren Leiden und Schmerzen zufügen darf. Durch mehrere Gerichtsurteile klargestellt ist, dass das Mähen von Wiesen ohne vorherige Schutzvorkehrungen keinen vernünftigen Grund darstellt Tiere zu töten oder zu verletzen. Nach der Rechtsprechung hat der Landwirt alle möglichen und zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, um das Verletzen oder Töten von Tieren durch den Mähvorgang zu vermeiden.

 

Für den zuständigen Jagdausübungsberechtigten kommt zwar aufgrund der Hegepflicht nach § 1 Bundesjagdgesetz eine Mitwirkungspflicht in Betracht, eine alleinige Verantwortung hat er, auch wenn er durch den Landwirt über den Mähtermin informiert wird, nicht. Zur Hege gemäß Bundesjagdgesetz sind im Übrigen auch die Grundeigentümer der Flächen verpflichtet, da diesen per Gesetz das Jagdrecht auf seinen Flächen zusteht.

 

2. Rehkitzrettung als Wilderei

Da das Finden von Wild mittels Drohnen und das anschließende Aufsuchen und Bergen von z. B. Rehkitzen auch zum Nachstellen von Wild gehört, erfüllt dies, sofern fremdes Jagdrecht verletzt wird, den Tatbestand der Jagdwilderei nach § 292 Strafgesetzbuch. Es ist daher für den Einsatz unserer Teams unabdingbar, dass für jede Mission die Zustimmung des zuständigen Jagdausübungsberechtigten vorliegt. Dies muss durch den jeweiligen Anforderer unserer Leistungen, sofern er nicht selbst der zuständige Jagdausübungsberechtigte ist, sichergestellt sein.

 

Alles Rechtliche hin oder her. Es liegt im Interesse aller Beteiligten, das Ausmähen von Tieren zu vermeiden. Lassen Sie uns im Sinne eines gemeinsamen Ziels konstruktiv zusammenarbeiten. Streitigkeiten über Zuständigkeiten, Pflichten und rechtliche Gegebenheiten sind kontraproduktiv und vermindern zu keinem Teil das Tierleid.

Ein mit Gras bedecktes Rehkitz.

Franz Kustermann

am 18.11.2025 - 12:41 Uhr | Zuletzt aktualisiert am 19.11.2025 - 11:49 Uhr
 

Ein Unterallgäuer Bauer wurde verurteilt, obwohl er alles tat, um Rehkitze bei der Mahd zu schützen. Welche Auswüchse eine gemeinsame Kitzsuche mit einer landwirtschaftskritischen Nachbarin haben kann, und wie schnell das bei Gericht landen kann. 

Auf welch strafrechtlich dünnes Eis sich ein Landwirt begibt, wenn er pflichtbewusst seiner Arbeit nachgeht, musste ein 43-jähriger Landwirt aus dem Unterallgäu feststellen, nachdem er am 15. Juni vergangenen Jahres das Gras seiner waldnahen Wiese abmäht hatte. Er musste sich nun vor dem Amtsgericht Memmingen verantworten. 

Er hatte nämlich gegen einen Strafbefehl von 100 Tagessätzen in Höhe von jeweils 50 € Einspruch eingelegt – nicht in erster Linie wegen der Höhe des Strafmaßes, sondern wegen der rechtlichen Folgen. Denn mit den 100 Tagessätzen wäre er wegen dieses Deliktes im Bundeszentralregister „vorbestraft“ gewesen.

 
 

Landwirt steht wegen getöteter Rehkitze vor Gericht

Was war eigentlich passiert? Nach tagelangem Regen hatte plötzlich unerwartet die Sonne herausgeblickt und der Landwirt wollte die Chance nutzen, noch am selben Tag zu mähen. Der Einsatz einer Drohne mit Wärmebildkamera war mittags allerdings nicht mehr möglich, da die Sonne den Grasbestand zu diesem Zeitpunkt schon zu sehr erwärmt hatte. 

Der Landwirt entschied sich daher dazu, die betreffende Fläche (mithilfe des zuständigen Jägers) zu Dritt in jeweils drei Meter breiten Streifen nach Rehkitzen abzusuchen. Nachdem sogar auch der örtliche Jäger sich sicher gewesen war, dass sich in dem Grasbestand keine Jungtiere mehr befinden, wurde gemäht.

 

Hunde der Nachbarin spürten tote Kitze auf - sie zeigte Bauern an

Jedoch, so der Angeklagte, ließ daraufhin eine „sehr landwirtschaftskritische Nachbarin“ mehrere Hunde auf Verdacht freilaufen, welche die vermähten Kitze tatsächlich aufspürten. Bereits im Jahr 2021 hatte sich die Frau schon einmal aktiv bei der Kitzsuche auf einer Fläche des Landwirtes beteiligt, wie er erklärte, und ihn eine Stunde später wegen „nicht hinreichender Absuche nach Rehkitzen“ angezeigt.

 

Landwirt investierte 6.000 Euro in Drohne und Ausbildung

Vor Gericht erläuterte der Landwirt nun, welche enormen Anstrengungen er bereits unternommen hat, um den Tod der Rehkitze zu verhindern: So hatte er für rund 6.000 € eine Drohne mit Wärmebildkamera angeschafft, selbst einen Drohnenführerschein absolviert und sich drei weitere Aushilfen organisiert, damit eine Drohnensuche auch dann immer gewährleistet ist, wenn er in der Frühe wegen Stallarbeiten die Drohne nicht persönlich starten kann.

Warum Kitzsuche per Wärmebild nur frühmorgens funktioniert

Wie der Angeklagte vor Gericht weiter erläuterte, funktioniere die Kitzsuche per Drohne aber nur in den frühen Morgenstunden, wenn nämlich der Temperaturunterschied zwischen den versteckten Kitzen und dem hohen Gras entsprechend groß ist. Wenn die Umgebung allerdings durch die Sonne bereits aufgeheizt ist, erscheinen auf dem Monitor nur unzählige rote Punkte und die Jungtiere können mit der Drohne nicht mehr geortet werden.

 

Landwirt und Jäger suchten Wiese zu Fuß nach Kitzen ab

Aus diesem Grund habe sich der Landwirt an diesem Mittag auch für eine fußläufige Kitzsuche entschieden. Erst, nachdem auch sein örtlicher Jäger sich auch völlig sicher war, dass in dem Grasbestand keine Jungtiere vorhanden sind, habe er mit dem Mähen begonnen. Außerdem habe Mitte Juni bereits die Brunftzeit der Rehgeißen begonnen. Der Drohneneinsatz bei der Kitzsuche sei zwar das „Non-Plus-Ultra“, wie er ausführte, doch an diesem Mittag sei es dafür einfach zu spät gewesen. Der Landwirt betonte noch einmal: „Ich war mir sicher, dass da nichts mehr drin ist!“

Schutz der Tiere auch im Eigeninteresse des Landwirts

Schon allein, weil tote Tierkörper im Futtersilo lebensbedrohliche Vergiftungen (Botulismus) beim Vieh auslösen, sei es schließlich im ureigensten Interesse jeden Landwirts, das Vermähen von Reh-Kitzen unter allen Umständen zu vermeiden, erklärte der Bauer weiter. Eventuell werde er nun zusätzlich zur Drohne auch noch ein weiteres Sicherheitssystem anschaffen, welches das Mähwerk automatisch aushebt, wenn ein Kitz registriert wird.

 

Staatsanwalt erkennt Bemühungen an, fordert aber Strafe

Der Staatsanwalt schließlich hielt dem Landwirt zugute, dass er glaubhaft bereits viele Anstrengungen zur Kitzsuche unternommen hatte. Er meinte allerdings, der Bauer hätte mit der Mahd der Wiese noch einen weiteren Tag warten sollen. Dann hätte er am nächsten Morgen zuerst die Fläche mit der Drohne absuchen können. Durch die Nicht-Verwendung dieser Drohne habe er zumindest „billigend in Kauf genommen, den Schaden an drei Rehkitzen nicht zu verhindern“. Angesichts der großen Bemühungen des Angeklagten hielt der Staatsanwalt schlussendlich „60 Tagessätze zu jeweils 25 €“ für angemessen.

Richter zeigt Verständnis und reduziert Geldstrafe

Der verhandelnde Richter verurteilte den vierfachen Familienvater angesichts der großen Bemühungen um den Tierschutz schließlich zu verminderten einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen je 20 €. Da der Angeklagte bereits im Gerichtssaal auf Rechtsmittel verzichtete, ist das Urteil rechtskräftig.